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Regelverstoß & eBay-Polizei

eBay hat zwecks Regulierung des Handelsablaufes ein umfangreiches Reglement aufgestellt. Darin sind unter anderem auch die Artikel angeführt, die bei eBay vom Handel ausgenommen sind und Anweisungen enthalten, in welcher Form Artikeleinstellungen nicht vorgenommen werden dürfen. In zwei Fällen war ich selbst von dem Cancel einer Ausschreibung betroffen. In dem Fall einer DVD, die ab einer Altersfreigabe von 18 Jahren im Handel war, rechnete ich damit. Es handelte sich um den Film MAD MAX mit Mel Gibson in Originalversion. Zu Testzwecken schnitt ich für die Abbildung auf der Artikelseite auch den Bereich der FSK-Kennzeichnung weg. Kurz nachdem der Artikel eingestellt war, kamen nicht nur sehr rasch zahlreiche Gebote, sondern auch die ersten Zuschriften, daß Gefahr bestünde, daß der Artikel von eBay aus dem Netz genommen werden würde. "So etwas ist mir schon ein paar mal aufgefallen..." schrieb mir ein Mitglied. Viele haben sich auch schriftlich darüber versichern wollen, daß es sich tatsächlich um dieses cineastische Schmankerl, das Kultstatus hat, handelt. Ich deklarierte die DVD zu einem Import, was tatsächlich stimmte, nur daß dieser nicht von mir durchgeführt worden war. Der Preis zog kräftig an und lag nach drei Tagen bereits über 24,- Euro. Das Auktionsergebnis sollte zumindest den Einstandspreis einbringen. Dann plötzlich war der Artikel aus dem Angebot gelöscht worden und von eBay erhielt ich die Nachricht, daß sie es bedauern und sich darüber freuen, daß man bei ihnen handelt, aber nach Einstellbedingungen sind Filme mit der FSK-Beschränkung ab 18 Jahre nicht zulässig.

Der Film fand dann seinen Abnehmer, extern von eBay, aber der Fall zeigte eine vorhandene Diskrepanz auf, die sich zumindest mir so darstellte. Um Mitglied zu werden benötigt man die volle Geschäftsfähigkeit, eBay verlangt ein Mindestalter von 18 Jahren. Wenn ein User flaschenweise Whiskey oder kartonweise Wein ersteigern kann, dann ist es mir nicht begreiflich, was für einen Hintergrund eine Altersbeschränkung bei DVD´s oder sonstigen Filmen im Versteigerungshaus zum Verkauf darstellt. In anderen Bereichen wie Gegenständen aus der Kriegszeit, sind die Inhalte für mich sicherlich nachvollziehbar, aber dort scheiden sich die Geister.

Jedenfalls - eine Art "Mitgliederpolizei", die scheint es tatsächlich zu geben. In einer ganz anderen Thematik, jedoch von der Zielsetzung identisch, präsentierte sich folgende Begebenheit:

Herr X. ist mir kein Unbekannter, trat er bereits mit unseriösen Geschäftspraktiken in Erscheinung. Es ist ein Modetrend geworden, daß seitens findiger Geschäftsleute, die auf den schnellen Euro aus sind, sogenannte fertige Internetgeschäfte, vor allem auch bei eBay, zum Kauf angeboten werden. Dabei wird ein Geschäftssystem offeriert, das nicht nur den Betreibern eine ergiebige Einnahmequelle verspricht, sondern auch sehr auf das Mißfallen der Redaktionen stößt. Getarnt mit und umgeben von dem Mantel einer sogenannten Presseagentur oder Presseinformationsstelle werden Kunden akquiriert, denen man die Geschichte von der als Pressemeldung deklarierten Werbung anbietet. Daß dies natürlich nicht so ausgesprochen und formuliert wird, ist klar. Welcher Geschäftstreibende würde vorsätzlich eine Redaktion eines Mediums mit Werbung belagern und somit eine negativ begründete Aufmerksamkeit auf sich ziehen? Aber X. betrieb unter der Bezeichnung 123Pressemeldung eine Unternehmung und lockte seine Kunden mit der Aussendung der Pressemeldungen an die Redaktionen. Eines Tages flatterten bis zu drei e-Mails mit dem Absender 123Pressemeldung, dem Betreff Pressemeldung herein, während im Text nur eine Werbung nach der anderen aufschien. Von der Digitalkamera bis zur Mittelmeerkreuzfahrt wurde dabei mit Angeboten gelockt.

Auszug aus einer e-Mail:

Sehr geehrte Muenchnernotizen Redaktion!
Anbei übersenden wir Ihnen eine Pressemeldung unseres Kunden und weiter wie folgt:

Da kam dann der SPAM
dabei wollen wir erst gar nicht von der Orthographie sprechen

Im Grunde hätte man die e-Mails einfach gelöscht und wäre zur Tagesordnung übergegangen. Aber das massive Auftreten tagtäglich sorgte für Unmut und die Methode war rasch durchschaut. Ergo dessen widmete ich den Zusendungen meine redaktionelle Aufmerksamkeit und nahm auch Kontakt mit den im Text angeführten Bezugsquellen für die angepriesenen Dienstleistungen oder Waren auf. Da ging es plötzlich sehr rasch und die Entschuldigungen von den Firmen trafen ein, die glaubten völlig seriös agiert zu haben, ohne über die tatsächliche Vorgangsweise des Herrn X. informiert gewesen zu sein. Herr X. wurde zur Rückzahlung der Honorare aufgefordert. Vorsichtshalber übermittelte man mir eine Ablichtung des Schriftverkehrs mit ihm. Ausgerechnet Herr X. war es dann, der scheinbar das Adressat seiner früheren Medienkontakte für folgende Zuschriften verwendete:

Die Wandlung vom Saulus zum Paulus
so wurde X. vom Saulus zum Paulus


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