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Nicht verkauften Artikel wieder einstellen

Es wäre schön anzunehmen, daß jeder eingestellte Artikel bei eBay auch gleich einen Abnehmer findet. Daß dies nicht der Fall ist, ist ein verständlicher Vorgang. In den ersten Wochen meiner Versteigerungszeit habe ich Artikel, die scheinbar "unverkäuflich" waren, auf die Seite gelegt und wollte sie gegen Ende des Projektzeitraumes erst wieder einstellen. Ich dachte fast naiv, wenn ihn diese Woche niemand gekauft hat, warum soll ich ihn dann nächste Woche an die Frau/den Mann bringen? Ja warum denn eigentlich nicht? Man muß die gedankliche Dimension an die Gegebenheiten anpassen. eBay ist nicht der kleine Laden in der Stadt mit viertausend Einwohnern, wo jeden Tag die gleichen Passanten an dem Schaufenster vorbeigehen und vielleicht erst in Monaten ein neuer Passant hinzukommt, abgesehen davon, daß vielleicht gar nicht alle spazieren waren. Wenn ein Artikel bei einem Verkaufszyklus nicht verkauft wurde, können die Gebote dafür beim nächsten, gleich anschließend, in Höhen steigen, die einem unbegreiflich erscheinen. Aber dies ist der Unterschied, der Unterschied schlechthin beim virtuellen Laden. Wenn heute der PC eines Users von einem Virus befallen wird und er nicht bei eBay reinschauen kann, dann kommen dafür etliche neue User hinzu. Ein anderer hat gestern kein Interesse an einem Anzug gehabt oder jemals daran gedacht einen solchen gerade gebraucht im Internet zu kaufen und dann plötzlich steht der Bedarf z.B. durch eine einmalige Festivität ins Haus. Ein Thema war gestern tot und heute ist es topaktuell. Wie oft erleben wir solche Gegebenheiten im täglichen Leben und beim Handel bei eBay verhält es sich ebenso. Alles ist möglich und nix ist fix - hat es einmal wo geheißen.

Man kann alles bei eBay verkaufen, was nicht definitiv durch die Geschäftsbedingungen untersagt ist. Es ist nur eine Frage der Zeit und auch des Ausrufungspreises. Bei der zweitmaligen Ausschreibung eines Artikels, der beim ersten Anlauf nicht verkauft worden ist, schreibt eBay im Falle des Verkaufes innerhalb der folgenden 30 Tage die Ausschreibungsgebühr wieder gut und es ist nur die Verkaufsprovision fällig. In der Praxis hat sich jedoch eine Schwierigkeit wie folgt gezeigt. Ausgangsbasis war ein Artikel, der in zwei Kategorien zum Verkauf angeboten wurde. In beiden fand sich kein Käufer und bei der neuerlichen Ausschreibung wurde die alleinige Einstellung in nur eine Rubrik zum Spießrutenlauf, weil die Reihenfolge der Optionsauswahl genauestens einzuhalten ist, sonst steht der Artikel wieder in zwei Rubriken und die Überarbeitung geht von vorne los. Schwierigkeiten machte die Definition der Deaktivierung eines Kontrollkästchens. Wann deaktiviere ich? Es war eine falsche Annahme, daß die Deaktivierung vonstatten geht, wenn ich dort hinklicke. Ich schaffte es glatte vier Mal, mich im Kreis zu bewegen, bis klar wurde, daß bei der Deaktivierung in diesem Fall das Gegenteil vorzunehmen ist als sonst bei Eingabemasken. Nicht die Markierung bedeutet die Deaktivierung, sondern das Anklicken der unteren Optionsauswahl. Wenn man nun der Meinung wäre, daß dies ja eh klar sei, so stellt es sich in der Praxis so dar, daß zuerst die obere Auswahl Beachtung findet und die untere in der Annahme der Klarheit des ersten Textes gar nicht wirklich so ins Auge fällt. Man klickt oben an und bestätigt einfach. Hätte ich der Sache nicht so beharrlich auf den Grund gehen wollen, so muß ich ehrlich sagen, daß ich nach dem dritten Durchlauf den Punkt der Gleichgültigkeit erreicht hätte und bereit gewesen wäre, den Artikel für die doppelte Gebühr wieder einzustellen. Ob hinter dieser eher ungewöhnlichen Menüauswahl Methode steckt, das bleibt wohl unbeantwortet.

Screenshot der eBay-Menüführung
Deaktivieren Sie das Kontrollkästchen, aber klicken Sie bloß nicht darauf - etwas irreführende Menüauswahl

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