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Gebühren beim Verkauf

Das Unternehmen verdient daran, daß Artikel über das Portal gehandelt werden. Dabei ist es ihm nicht so wichtig, ob der Artikel auch tatsächlich verkauft wird oder nicht. Natürlich erzielt der Konzern auch eine Verkaufsprovision wenn ein Artikel ersteigert wird, aber eBay verdient schon mit der Einstellung und etwaig mit der Präsentation des Verkaufsgegenstandes.

Dem User wird eine Angebotsgebühr verrechnet. Die richtet sich nach der Höhe des Ausrufungspreises und beläuft sich auf einen zweistelligen Centbetrag. Die Ausnahme sind hier unterschiedliche (Kraft)Fahrzeuge wie beispielsweise Automobile, Motorräder, Flugzeuge und Boote die pauschaliert sind. Auf die Nennung der Beträge wird hier verzichtet, da diese in der Vergangenheit mehrfach geändert wurden, wie auch im Winter des Jahres 2001 und 2004. Begründet wurde diese auch mit den umfangreichen Werbe- und Systementwicklungsmaßnahmen. Mit der Euro-Einführung kam dann auch in der Umstellungszeit die Erhöhung des Mindestausschreibungsbetrages von zuvor einer Deutschen Mark auf einen Euro.

Das, was eBay dem User schmackhaft zu machen versucht, ist das eigene Angebot der Verkaufsförderung und will man dieses in Anspruch nehmen, dann explodieren die Kosten regelrecht. Die Hervorhebung des einzustellenden Angebotes durch Beifügung eines kleinen Bildes in der Bildgalerie links neben dem Angebot hält sich bei einem Betrag von unter einem Euro noch in Grenzen. Fettschrift kommt als nächster Schritt und sollte sich ein Interessent dazu hinreisen lassen, seinen Artikel mit Farbe unterlegen zu lassen oder gar als Top-Angebot auf Kategorie Startseite plazieren zu lassen, dann geht’s so richtig tief in die Börse. Ein einziges Mal habe ich einen Artikel - eine Marlboro-Werbetafel aus den USA der 90er Jahre - mit solch einer Option bewerben lassen. Zum Ende des Versteigerungsverlaufes hatte ich dann gerade die Kosten und ein paar Euro Überschuß erzielt. Das soll nicht bedeuten, daß diese Hilfestellungen nicht ihre Nützlichkeit haben können, jedoch sprechen zwei wesentliche Faktoren dagegen: Zum einen sind sie sehr kostenintensiv und zum anderen sind tausende von eBay-Mitgliedern auf der Suche nach Schnäppchen. Wenn ein Artikel schon mit solch großem finanziellen Aufwand beworben wird, kann es sich dann überhaupt noch um ein Schnäppchen handeln oder kommt man da nicht schon in den Bereich der Professionisten?

Es ist ein Grundleitsatz, der mit dem Handeln verbunden sein sollte: Seriös zu agieren, sich von der breiten Masse abzuheben, aber nicht professionell zu wirken und sich nach Möglichkeit stark von eBay-Profis nach oben und von der anderen Gruppierung, die sich im unteren Bereich befindet abzugrenzen - das ist die Kunst. Kurz gesagt: Professionell und seriös zu arbeiten, aber amateurhaft und dennoch abgrenzend unterscheidend zu wirken. Die eigene Warenpräsentation ist das um und auf, um wirtschaftlich erfolgreich zu handeln. Ehrlichkeit, Offenheit und Transparenz die Ware betreffend sind der Schlüssel. Mit dem i-Tüpfelchen der richtigen Verpackung können Sie bei eBay virtuelle Verbindungen schaffen, bei denen man gerne mit Ihnen ins Geschäft kommt. Wenn der Eindruck bei einem User erweckt wird, daß er es mit einem Profi zu tun hat, dann gehen viele auf Distanz oder wenden sich gar ab. Bei einem Profi sucht keiner nach einem wirklichen Schnäppchen, sondern bei den vielen, zahlreichen anderen, die so zwischendurch zu finden sind und nicht mit Verkaufszahlen von tausenden von Artikeln gekennzeichnet sind, wenngleich auch die sich erst einmal verdient werden müssen. Im Gegensatz zu gewerblichen Händlern, die zunehmend das Verkaufsgeschehen mitprägen, die sich durch die große Anzahl positiver Bewertungen mit ihrem Standbein bei eBay klare Wettbewerbsvorteile verschaffen.

ein von mir bei ebay eingestellter Artikel

Nun wieder zurück zu dem Thema Gebühren. Einmal im Monat verschickt eBay eine Sammelrechnung, auf der für Warenanbieter Angebotseinstellungen und Verkaufsprovisionen ausgewiesen sind. Online kann man jederzeit über die eigenen eBay-Mitglieder-Seiten den Kontostand und Rechnungen einsehen und diese zurückverfolgen bis zu einem Zeitraum von 18 Monaten (Stand 9/2004).

 

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