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Gebühren beim Kauf

ein von mir bei eBay eingestellter Artikel

Beim Kauf fallen gegenüber eBay keinerlei Gebühren an. Diese werden von eBay zur Gänze dem Verkäufer angelastet. Lediglich etwaige Versandspesen werden vom Verkäufer dem Käufer angelastet. Bis vor einiger Zeit war noch die sogenannte Gebührenabwälzung zahlreicher Mitglieder auf den Käufer gang und gäbe. Um Kosten zu sparen und Artikel attraktiver zu machen wurden diese mit zahlreichen verkaufsfördernden aber gebührenpflichtigen Maßnahmen, wie einer Bilderserie, versehen und der Verkäufer führte in der Ausschreibung an, daß sowohl die eBay- wie auch die Versandgebühren vom Käufer zu tragen sind. Dies war wettbewerbsverzerrend gegenüber den anderen seriös handelnden eBayern, da der Verkäufer im Falle des Verkaufes keinerlei Kosten zu entrichten hatte. Verkaufte er einen Artikel mit einem Mindestgebotspreis von 1,- Euro und versah ihn mit 4 Bildern und einer Fettschrift, hatte der Käufer bei Abschluß alleine schon für die eBay-Gebühr einige hundert Prozent des Kaufpreises zu entrichten. Es dauerte sehr lange, bis eBay in diesem Punkt reagierte und durch das Reglement die Gebührenabwälzung untersagte. Eine großzügig ausgelegte Übergangsfrist wurde eingeräumt, denn im Grunde hat eBay damit ja auch gut verdient. Es konnte dem Unternehmen ja schließlich egal sein, wer für die Kosten aufkommen würde. Jedenfalls hat diese Maßnahme auch finanziell keinen Vorteil für den Konzern gebracht, jedoch ist sie ein Bestandteil der Fairneß der Gemeinschaft gegenüber. Persönlich habe ich Käufe bei Mitgliedern abgelehnt, wo die Gebühr von mir als Käufer zu entrichten gewesen wäre und nur für die Recherche testete ich Angebote. Auch heute finden sich trotz des Verbotes, selten aber doch vereinzelt, Versteigerungen, bei denen dies nach wie vor praktiziert wird. Wie auch in vielen anderen Fällen ist das firmeneigene Controlling nicht immer in der Lage, Regelverstöße entsprechend zu ahnden und die Löschung der Auktionen vorzunehmen. eBay lebt auch von der Information und der Kontrolle durch die eigene Mitgliedergemeinde. Ob dies jedoch vorteilhaft ist, erscheint angesichts des tendenziellen Denunziantentums, bei dem sich einzelne eBayer regelrecht selbst als Überprüfungsorgane deklarieren, zweifelhaft. Hier wird ein Spagat zwischen Selbstkontrolle und dem Verlaß oder dem kalkulierbaren Informationsfluß der Gemeinde sichtbar, der den Anflug der Anrüchigkeit in sich birgt.

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