Das letzte Kapitel - Die Deutsche PostEs versteht sich von selbst, daß Erfahrungen und Erkenntnisse angesammelt werden, wenn man bis zu drei Mal wöchentlich verschiedene Postämter der Deutschen Post aufsucht und - sich summierend - beachtliche Beträge entrichtet. Zu Beginn meines Projektes habe ich alle Sendungen als normale Briefsendungen aufgegeben, das Porto und die Verpackung bezahlten ja die Höchstbieter und im Grunde konnte es mir egal sein, wie hoch diese ausfallen würden. Irgendwann kamen aber dann die Hinweise der eBay-Gemeinschaft auf die Möglichkeit der Postdeklaration als Waren- und Buchsendung, die ein ermäßigtes Porto mit sich bringen würden. Das Service-Informationsheft der Deutschen Post gehörte bereits zu meiner Standardausrüstung und so studierte ich diese Punkte und ihre Richtlinien im speziellen. So wurden die Kriterien von der Deutschen Post wie folgt festgelegt: Zweifelsohne war somit der verbilligte Versand von Literaturstücken an Mitglieder und somit eine Kostenreduktion der Versandspesen möglich. Doch eines Tages kam es dann ganz anders. An einem Montag im August gab ich einen größeren Posten von Sendungen an die Neuerwerber auf. In diesem Posten befanden sich 7 als Buchsendung deklarierte Kuverts, die Druckwerke aus meiner Sammlung zum Inhalt hatten. Einige dieser beinhalteten zusätzlich einen Doppelbogen eines alten Werbeblattes, um das Druckwerk zu schützen. Es hatte sich nämlich schon zu Beginn meines eBay-Handels gezeigt, daß die Postbeschäftigten am Schalter die Briefmarken derart in die mit Wasser getränkten Schwämmchen eintauchten, daß die Briefmarken nicht nur angefeuchtet waren, sondern vor Wasser trieften und diese Feuchtigkeit ging auch durch das Papier der verstärkten Kuverts, die ich standardmäßig benutzte. Der von mir in der Sendung inkludierte Schutz war abwechselnd ein blanko Blatt Papier, eine Kunststoffaktenhülle, ein alter Werbebogen aus den 80er Jahren, den ich zu Massen hatte, oder einfach ein Blatt aus der Werbung, die täglich im eigenen Briefkasten vorgefunden werden konnten. Am Mittwoch darauf fand ich in meinem Postfach 4 der aufgegebenen Sendungen mit dem Vermerk, daß sie als Buchsendung nicht zulässig sind. Es war nicht der erste Fall, der sich während des Projektes mit der Deutschen Post ereignete. Bereits zu Jahresbeginn gab es die Feststellung der unrichtigen Frankierung wegen Nominalwertkennung, über die ich in den muenchnernotizen, nunmehr DER GLÖCKEL berichtete. Es bestand aus diesem Fall der Kontakt zu der Pressestelle, die ich umgehend über den Sachverhalt informierte. Nur wenige Stunden später erfolgte der Rückruf von Frau K. der Münchner Pressestelle der Deutschen Post, der ich den Sachverhalt schilderte und meine Empörung und mein Unverständnis darüber zum Ausdruck brachte.
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