BewertungenDie Bewertung ist die Ausdrucksform für die Form der Zufriedenheit eines Mitgliedes gegenüber seinem Handelspartner nach einer Geschäftsabwicklung. Dies unabhängig davon, ob ein Artikel tatsächlich den Besitzer gewechselt hat oder auch nicht. Das Recht zur Abgabe der Bewertung haben beide Geschäftspartner. Nach drei unterschiedlichen Merkmalen kann eine Bewertung vorgenommen werden. Auszuwählen ist zwischen positiver, neutraler oder negativer Bewertung, wobei ein zusätzlicher Kommentar in irgendeiner Form abgegeben werden muß. Diese Beurteilung über einen Handelspartner wird mancherorts zu einem regelrechten Schlagabtausch zwischen Geschäftspartnern, die zu Kontrahenten geworden sind. Schriftlich festgehaltene Worte ähneln zeitweise der Kommunikationsform einer Spelunke im Hinterhof, lassen jedoch jedenfalls Rückschlüsse über die Mitglieder zu. Nicht selten wird die Drohung einer negativen Bewertungsabgabe in den Raum gestellt, um einen bestimmten Zweck damit zu erzielen. Denn eine einmal abgegebene Bewertung kann entweder nur "gerichtlich" oder neuerdings im beiderseitigen Einverständnis der Geschäftspartner wieder gelöscht werden. eBay ist dabei bemüht, zumindest schriftlich einen Konsens zwischen aneinandergeratenen Parteien herzustellen. Unter ganz speziellen Punkten, die schriftlich auf den eBay-Seiten angeführt sind, nimmt die Firma laut eigenen Angaben selbst Löschungen vor. Nach welchen Kriterien eine etwaige Überwachung der Bewertungsabgaben erfolgt, bleibt spekulativ. Auf Grund der Beobachtungen kann abgeleitet werden, daß das jeweilige Verhältnis zwischen den insgesamt abgegebenen positiven, neutralen und negativen Bewertungen für den Ausschluß oder eine vorübergehende Suspendierung eines Mitgliedes herangezogen wird. Ein weiteres Kriterium für eBay wird sicherlich die informelle Feststellung des Systems sein, wenn ein User trotz einem positiven Versteigerungsverlauf vom Käufer keine Bezahlung erhält und sich in der Folge zu einer Zahlungsaufforderung mittels System genötigt sieht. Das gleiche gilt für die Rückforderung der Verkaufsprovision aufgrund gleicher Ursache. Gerade in der Anfangszeit neuer Mitglieder sollte die Ansicht einiger Bewertungsseiten im Vordergrund stehen. Es ließ sich feststellen, daß verhältnismäßig viele Neulinge in der Bewertung einen Auftrag sehen, nach jeglichen Künsten innerhalb der Regeln als punktueller Kritiker aufzutreten. Die Bewertung sollte im allgemeinen Auskunft darüber geben, ob ein Handelspartner seine Geschäftsabwicklung ordentlich und zufriedenstellend vorgenommen hat oder wenn nicht, was zu bemängeln war. Es sei hier angemerkt, daß derlei Belange grundsätzlich vorher auf dem Wege der Kommunikation mittels e-Mail einer Klärung zugeführt werden sollten. eBay geht hier noch einen Schritt weiter und empfiehlt sogar telephonisch Kontakt aufzunehmen, um gegebenenfalls Unklarheiten aus dem Weg zu räumen. Hierin kann aber, je nach Umständen, eine Überziehung der Relationen liegen. Wenn ein eBayer z.B. trotz mehrfacher Kontaktaufnahme via eigenem e-Mail-Klienten und System-e-Mail von eBay über einen längeren Zeitraum seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt und der Artikel als Beispiel 2,- Euro als Versteigerungsergebnis erbracht hatte, so wäre jedes Telephonat ein weiterer unzumutbarer Kostenfaktor. eBay wird im world wide web gehandelt und nur in wirklich berechtigten Ausnahmefällen habe ich zwei Mal zum Telephonhörer gegriffen. Bei dem einem handelte es sich um einen der ersten Nichtzahler im Norden Deutschlands. Die Gedanken malten ein geistiges Bild, daß dieser Person etwas zugestoßen sein könnte, aber die Schwester versicherte, daß ihr Bruder wohlauf sei. Dennoch war es in diesem Fall, sei´s drum, ein negativer Geschäftsabschluß. Der Grund für den zweiten telephonischen Kontakt war der, daß ein User zu einem Betrag von immerhin 203,- Euro ein Feuerzeug ersteigert hatte und anschließend in einem Geschäft eine Gasfüllung vornehmen lassen wollte, was angeblich nicht funktionierte. Mein Verkaufsartikel war in überprüft einwandfreiem Zustand, fast unbenutzt, zu einem auch zufriedenstellenden Preis ersteigert worden. Meine Vorbehalte galten der Professionalität des Ladens, in dem man dem Mann eventuell aus Unwissenheit um die speziellen Gegebenheiten des Feuerzeuges der Marke Dupont eine Reparatur aufs Auge drücken wollte. Wir telephonierten und ich machte auf die technischen Details der einzelnen Komponenten des Feuerzeuges aufmerksam und er teilte mir mit, er werde am nächsten Tag einen anderen Laden aufsuchen. Die Nachricht traf mich erleichternd, daß im Laden zuvor eine falsche Gaspatrone zur Füllung verwendet worden war. Die Farbmarkierung hätte nicht übereingestimmt, doch alles sei nun in bester Ordnung. Nach Abschluß einer anderen Auktion, bei der ein Mitglied mit 179 positiven Bewertungen ausgewiesen war, gab es keine Veranlassung für Zweifel an dessen Geschäftstüchtigkeit. Als die Zahlung dann jedoch nicht eintraf, zeigte sich bei Aufruf der ID-Karte ein ganz anderes Bild. Auch durch diesen Geschäftspartner wurde die Frage nach den Ausschlußkriterien bei eBay aufgeworfen. Denn das folgende Prozedere der Reklamation der Verkaufsprovision und der Verlust der Ausschreibungsgebühr sind oftmals mühselig und an bestimmte terminliche Vorgaben gebunden. Hätte das in diesem Punkt schwache eBay-System früher reagiert, wäre Geld- und Zeitaufwand sowie der damit verbundene Ärger erspart geblieben.
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