Aufgabe des Geschäftsfalles - brigittas6 - DeutschlandEs war ein Geschäftsfall, der sich nicht durch die Höhe des Auktionsergebnisses hervortat, sondern dadurch, daß es der einzige war, der in beiderseitigem Einvernehmen nicht vollzogen wurde. brigittas6 ersteigerte für 3,58 Euro zuzüglich der Versandkosten von 2,56 Euro in verschlossener Versandform eine Automobilzeitung aus dem Jahre 1968. Nach meiner Zuschrift erhielt ich eine Gutschrift über 5,11 Euro statt der 6,14 Euro - eine Differenz von damals 2,- DM fehlte. Nach Rückfrage kam die Antwort: "Wenn Sie DM 2,00 Gewinnanteile aufs Porto berechnen, werde ich das natürlich akzeptieren. MFG" Aus der Signatur konnte ich entnehmen, daß brigittas6 ein Berufshändler ist, der via eBay Ware für seinen Laden günstig einkauft und dann mit entsprechendem Aufschlag in seinem Shop anbietet. Mag sein, daß ich gegen solch Geschäftsgebaren auf Grund von negativen Erlebnissen, die mit eBay nichts zu tun haben, eine gewisse Abneigung empfinde und die oben angeführte Bemerkung deshalb als unangemessen empfand. Dennoch: Gerade ein Geschäftsmann muß den Unterschied zwischen Porto und Versandkosten kennen. Bei einem Besuch seiner Firmenhomepage traute ich jedoch meinen Augen nicht, als ich die Versandbedingungen des Handelspartners einsah. Dort waren unter anderem folgende Kosten für den Versand angeführt: Nachnahme 7,67 Euro / Vorkasse 4,10 Euro. Meine Verpackung und mein Aufwand dürften in keiner Weise der dem Händler nachgestanden haben und 2,56 Euro standen noch immer bei weitem günstiger dar. Mit dieser Gegenüberstellung dürfte er nicht gerechnet haben und der Schriftverkehr nahm inhaltliche Formen an, die meinen Gepflogenheiten und Vorstellungen eines Handelspartners nicht entsprachen. Deshalb teilte ich ihm mit, das Geschäft nicht durchführen zu wollen und ersuchte um Bekanntgabe der Bankverbindung für die Rückzahlung des bereits geleisteten Betrages. Die eigenen Sammelstücke haben ihre eigene Geschichte, jedes für sich. Die Vorstellung, daß auch nur ein einziges davon in den Laden einer solchen Persönlichkeit gelangte, gefiel mir gar nicht. Um ein späteres Mitbieten bei anderen Auktionen zu unterbinden, habe ich ihn letztlich in die Liste der auszuschließenden Bieter eingetragen. Wegen der durchaus als rüpelhaft und anmaßend zu bezeichnenden Äußerungen in seinen e-Mails und der Abklärung, ob ich den Geschäftsfall aus eigenem Antrieb unterlassen könnte, trat ich schriftlich mit eBay in Verbindung. Von dort war jedoch nur folgende Nachricht zu erhalten:
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